ETF Verwaltungsgebühr + Abrechnung: Was kommt auf mich zu??

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Welche ETF Verwaltungsgebühr ist in der Abrechnung zu erwarten? ETF steht für das englische Exchange Traded Fonds, zu Deutsch an der Börse gehandelter Fonds. Für diesen Investmentfonds, der an einer der weltweiten Börsen gehandelt wird, entstehen dem Anleger Auslagen. Sie schmälern die Rendite. Insofern lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Kostenarten, zu denen auch die Verwaltungsgebühren gehören.

ETFs – Thema unter Anlegern und denen, die es werden wollen

Zu den besonderen Merkmalen von ETFs als Indexfonds gehört ihre passive Verwaltung. Das sind Fondsanlagen, die den Index einer einzelnen, ausgewählten Börse, so exakt wie möglich nachbilden. Buchstäblich weltbekannte Börsen sind der deutsche DAX oder der US-amerikanische Dow Jones. Wie der Begriff passives Management ausdrückt, braucht der Indexfonds nicht aktiv durch einen Fachmann gemanagt zu werden.

Das Fondsmanagement regelt sich von selbst, sozusagen automatisch über den Index und dessen Anpassung. Das macht den ETF aus der Kostensicht heraus zu einer dauerhaft interessanten Anlage, wenngleich das nicht kostenlos vonstatten geht. Zu den Kostenarten, die in ihrer Summe durchaus ein bis zwei Prozent betragen können, gehören verschiedenartige Gebühren. Sie sind sowohl an die Kreditinstitute als auch an die Börsen zu bezahlen. Die gängigen Gebühren werden in alphabetischer Reihenfolge fällig für

  • Börsen
  • Depots
  • Spreads
  • Transaktionen
  • Verwaltungsgebühren allgemein
Eine der ETF-Verwaltungsgebühren, die Gebühr für den Börsenplatz, kann beeinflusst werden. Je nach Börsenplatz kann man erhebliche Einsparungen realisieren. (#1)

Eine der ETF-Verwaltungsgebühren, die Gebühr für den Börsenplatz, kann beeinflusst werden. Je nach Börsenplatz kann man erhebliche Einsparungen realisieren. (#1)

Der Börsenplatz, beispielsweise die Frankfurter, die Düsseldorfer Börse oder der Handelsplatz Xetra in Frankfurt am Main berechnet für jeden einzelnen ETF-Kauf eine Gebühr. Sie liegt im unteren einstelligen Bereich von ein bis zwei Euro. Diese ETF-Verwaltungsgebühr der Börsen wird unmittelbar vom Gewinn abgezogen, was die Rendite entsprechend mindert. Der Einzelbetrag selbst ist niedrig, wenngleich sich viele Kleinbeträge zu einer ansehnlichen Summe addieren können.

Für ETFs wird ein Depot, das Wertpapierdepot benötigt. Zur Verfügung gestellt wird es von der vom Anleger ausgewählten Bank. Heutzutage ist es eine durchaus gängige Praxis, dafür Geld zu verlangen. Vergleichbar mit dem kostenlosen Girokonto gehen Banken mehr und mehr dazu über, ein kostenloses Depot anzubieten, also ohne Berechnung einer diesbezüglichen Verwaltungsgebühr.

In der ETF-Abrechnung drückt der Spread ganz klar den Gewinn. (#2)

In der ETF-Abrechnung drückt der Spread ganz klar den Gewinn. (#2)

Als Spread wird der ETF-Unterschied zwischen dem Geldkurs und dem Briefkurs bezeichnet. Geldkurs ist der Ankaufkurs, Briefkurs der Verkaufskurs. Die Differenz zwischen diesen beiden Kursen wird in Geld ausgewiesen und als eine eigene Verwaltungsgebühr berechnet. Für den Kauf eines ETF zahlt der Anleger jedes Mal einen Mehrbetrag im Vergleich zu demselben Wertpapierverkauf. Auch diese Differenz wird in Geld ausgewiesen und als separate Verwaltungsgebühr belastet. Der Spread wird maßgeblich durch den Handel des ETF beeinflusst. Je reger, in dem Sinne liquider der betreffende ETF gehandelt wird, umso niedriger ist der Spread als Differenz und letztendlich auch als Verwaltungsgebühr.

Transaktionsgebühren können als ETF-Verwaltungsgebühr sowohl Börsen- als auch Bankgebühren sein. Je nach Bank und Börsenplatz wird diese Verwaltungsgebühr pauschal oder orderbezogen erhoben. Wegen möglicher Gebührenschwankungen ist ein Vergleich mehrerer Bankenangebote so ratsam wie hilfreich. Das ist einer der wenigen Bereiche, in denen der Anleger die Kosten direkt beeinflussen kann, und somit auch die Rendite seines ETF, ausgewiesen sowohl in Prozent als auch in Euro.

Die originäre ETF-Verwaltungsgebühr, also eine allgemeine Gebühr für Personal- und Verwaltungskosten, wird mit dem englischsprachigen Begriff TER für Total Expense Ratio zusammengefasst. Zu den darin enthaltenen Kostenarten gehören die Betriebskosten, die Fondsgeschäftsführung, das Portfoliomanagement oder die Wirtschaftsprüfung. Im Gegensatz zu einem aktiven Management ist die Verwaltungsgebühr TER für den passiv gemanagten ETF eher niedrig.

Unterm Strich werden sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren zu einer übergreifenden ETF-Verwaltungsgebühr zusammengeführt, vom ausgewiesenen Wert des ETF abgezogen und dem Depot belastet. Aus Sicht des Anlegers ist es durchaus ein Thema, für welchen ETF er sich bei welcher Bank und an welchem Börsenplatz entscheidet. Spitz gerechnet schwanken die Kosten zwischen etwas über Null bis hin zu ein, anderthalb oder auch zwei Prozent.


Bildnachweis: © Fotolia – Titelbild Gina Sanders, #1 Klaus Eppele, #2 AR Pictures

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