Die KWK-Branche muss sich aufgrund neuer Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 auf erhebliche Veränderungen einstellen. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen endete am 31.12.2023. Das BHKW-Infozentrum macht auf die weitreichenden Folgen dieser Änderung aufmerksam.
Auswirkungen der neuen Regelungen auf KWK-Betreiber
Nach dem Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen haben Betreiber weiterhin die Möglichkeit, die teilweise Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit ist in § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG festgelegt. Es ist jedoch zu bedenken, dass der Unterschied zwischen einer teilweisen und einer vollständigen Energiesteuer-Entlastung je nach verwendeter Brenn- oder Kraftstoffart variieren kann. Bei Erdgas ist der Unterschied in der Regel geringer als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.
Neuregelung betrifft auch ältere KWK-Anlagen
Sowohl neue als auch bereits bestehende KWK-Anlagen sind von der Neuregelung im Energiesteuergesetz betroffen. Das bedeutet, dass Betreiber von KWK-Anlagen, unabhängig davon, wann sie in Betrieb genommen wurden, die neuen Regelungen beachten und entsprechende Anpassungen vornehmen müssen.
Bestehende KWK-Anlagen sind ebenfalls von den neuen Regelungen betroffen
Die neue Regelung im Energiesteuergesetz ab 2024 hat erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, wodurch Betreiber nun auf die teilweise Steuerentlastung umsteigen müssen. Dabei müssen mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen berücksichtigt werden. Auch bereits bestehende Anlagen sind von den neuen Regelungen betroffen, da es keine Bestandsschutzregelungen gibt. Die KWK-Branche sieht sich vor neuen Herausforderungen gestellt, die bewältigt werden müssen.