Auf nicht weniger als sechs Millionen Wärmepumpen beläuft sich der Ausbaubedarf in Deutschland. Die jetzt angekündigte EEG-Novelle könnte ihr Übriges dazu tun. Eine Beschleunigung des Ausbaus darf man hier erwarten.
Vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage bestätigt
Die Erwartungen der Verbraucher wurden schon oft enttäuscht. Umso erfreulicher ist es, dass die Ampelkoalition nun zur einst versprochenen EEG-Umlage ein Statement abgegeben hat. Bis 1. Juli 2022 soll der Vorgang abgeschlossen sein, die getroffenen Maßnahmen lassen dies realistisch erscheinen. Der Strompreis fällt für nicht privilegierte Kunden um satte 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Für Endverwender liegt die Ersparnis sogar bei 4,43 Cent pro kWh. Ein Haushalt, der im Jahr rund 3.500 kWh Strom verbraucht, könnte dann bis zu 190 Euro im Jahr sparen. Gerade die schnelle Entlastung der Stromkunden ist das Ziel der Maßnahme. Die Strompreissenkung für die Monate Juli bis Dezember 2022 soll für Letztverbraucher sogar per Gesetz abgesichert werden. Die Bundesregierung hat dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Energie für Verbraucher muss günstiger werden – und das ist nur durch die EEG-Novelle möglich.
Jahresverbrauch | Einsparung pro Jahr für privilegierte Kunden |
Einsparung pro Jahr für Endverwender |
Einsparung für einen 1-Personen-Haushalt |
---|---|---|
1.250 kWh | 46,54 Euro | 55,38 Euro |
1.500 kWh | 55,85 Euro | 66,45 Euro |
1.750 kWh | 65,15 Euro | 77,53 Euro |
2.000 kWh | 74,46 Euro | 88,60 Euro |
2.250 kWh | 83,77 Euro | 99,68 Euro | Einsparung für einen 2-Personen-Haushalt |
2.500 kWh | 93,08 Euro | 110,75 Euro |
2.750 kWh | 102,38 Euro | 121,83 Euro |
3.000 kWh | 111,69 Euro | 132,90 Euro |
3.250 kWh | 121,00 Euro | 143,98 Euro |
3.500 kWh | 130,31 Euro | 155,05 Euro | Einsparung für einen 3-Personen-Haushalt (Familie) |
3.750 kWh | 139,61 Euro | 166,13 Euro |
4.000 kWh | 148,92 Euro | 177,20 Euro |
4.250 kWh | 158,23 Euro | 188,28 Euro |
4.500 kWh | 167,54 Euro | 199,35 Euro |
4.750 kWh | 176,84 Euro | 210,43 Euro |
5.000 kWh | 186,15 Euro | 221,50 Euro |
Der Strommarkt entwickelt sich
Die Kosten für Energie werden weiter steigen und die Verbraucher belasten, wenn der Strompreis auf dem derzeitigen Niveau verharrt oder noch höher steigt. Die Verbraucher werden machtlos die Preiserhöhungen schlucken müssen, da die Versorger ihre steigenden Gestehungskosten weiterreichen.
Erneuerbare Energiequellen sollen ab dem Jahr 2035 nahezu den gesamten Strom in Deutschland liefern. Um künftig den Strombedarf aus erneuerbaren Energiequellen zu decken, war die EEG-Novelle nötig. Gemäß dem EEG 2021 ist bis 2030 für die erneuerbaren Energiequellen nur ein Anteil von 65% am Bruttostromverbrauch vorgesehen. Die Stromerzeugung ohne Treibhausgase muss danach erst bis 2050 erreicht sein. Deutschland zieht nun mit den USA und Großbritannien mit und hat die klimaneutrale Stromversorgung für 2035 festgelegt.
Das bringt die EEG-Novelle
Gültig soll nun die EEG 2023 sein, welche die Stromversorgung des Inlands auf erneuerbare Energien bringt und das bereits bis 2035. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Ausschreibemengen und Ausbaupfade für Solaranlagen und Windenergieanlagen erhöht werden. Man beendet nun die EEG-Förderung sowie Umlagen für Direktbelieferungen und Eigenverbräuche.
Nach der EEG-Novelle liegt die Nutzung von erneuerbaren Energien nun im öffentlichen Interesse und ist auch für die öffentliche Sicherheit von Bedeutung. Stellen sich dem Ausbau der Windenergie zu Lande Hemmnisse entgegen, sollen diese durch gesonderte Gesetzgebungsverfahren beseitigt werden. Bürgerenergiegesellschaften müssen künftig nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen, wenn diese Wind- und Solarprojekte planen. Eine Reduzierung der bürokratischen Lasten soll so erreicht werden.
Eine Förderung soll gerade auch die Biomasse erfahren. Der Schwerpunkt wird hier auf Spitzenlastkraftwerke gelegt. Der Beitrag der Bioenergie zur Stromversorgung der Bevölkerung wird größer als bisher werden.
Wichtig ist auch, dass die neue Verordnung vorsieht, dass Anlagenkombinationen aus einer wasserstoffbasierten Stromspeicherung vor Ort und erneuerbaren Energien eine Förderung erhalten sollen. Dies soll einen Test sowohl für die Speicherung von Energie in Wasserstoff als auch für die Rückverstromung der gespeicherten Energie ermöglichen. Der Erlass der Verordnung soll noch in 2022 erfolgen.
Die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“, die jetzt nur noch für die Offshore-Netzumlage sowie für die KWKG-Umlage benötigt wird, soll an die neuen Vorgaben zu den Beihilfeleitlinien für Klima, Umwelt und Energie angepasst werden. Im Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) wird sie künftig aufgehen.