Warum Aktiengesellschaft?

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Wagt eine Firma den Schritt eine Aktiengesellschaft (AG) zu gründen, kann es dafür viele Gründe geben. Die Gründung selber ist nicht sonderlich kompliziert und es gibt klare Vorschriften sowie Richtlinien. So ist es zum Beispiel erforderlich, als eines der bestehenden Firmenorgane einen Aufsichtsrat nachzuweisen. Für die Gründung muss ein Grundkapital von mindestens 50,000 Euro vorliegen. Aber warum eine Aktiengesellschaft gründen? Im Folgenden sind die Vorteile, die Nachteile und der Weg zur Gründung erklärt.

Vorteile einer Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft wird durch eine Reihe von separaten Kontrollorganen überwacht. Dies minimiert die Gefahr von kostspieligen Korruptionsfällen oder einem unmoralischen Missmanagement. Eine Aktiengesellschaft ist lediglich für das Gesellschaftsvermögen haftbar. Die bestehende AG kann auf eine zusätzliche Eigenkapitalfinanzierung zurückgreifen, die unabhängig von Bankkrediten möglich ist.

Darüber hinaus besteht eine AG auch nach einem Wechsel der Hauptaktionäre weiter. Dies gilt beim Versterben oder einer Neuverteilung von Wertpapieren. So schafft man eine sogenannte Forever Company. Der Übertrag der bestehenden Geschäftsanteile ist einfach und unkompliziert und auch kosteneffizient. Es ist dabei nicht notwendig, einen Notar mit dem Überschreiben von Aktien zu beauftragen.

Warum Aktiengesellschaft? – Es gibt auch Nachteile

Wäre die Gründung einer Aktiengesellschaft ein Kinderspiel, wäre der Aktienmarkt hoffnungslos überlaufen. Obwohl die Gründung selber für jede Firma zugänglich ist, sind die damit verbundenen Auflagen recht streng und umfangreich. Neben dem erforderlichen Grundkapital von 50,000 Euro ist es auch erforderlich, drei unabhängige Gremien zu führen. Die benötigten Organe sind der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Hauptversammlung. Diese Organe zu verwalten, ist mit einem recht großen Organisationsaufwand verbunden.

Video: Aktiengesellschaft einfach erklärt

Die Aktiengesellschaft gründen

Der erste Schritt auf dem Weg eine AG zu gründen, ist die Gründung des sogenannten Vorgründungskonsortiums. Dies beschreibt den Zusammenschluss der Gründer, die das Ziel verfolgen, eine AG zu errichten. Dieses Konsortium ist damit beauftragt, die Firma den rechtlichen Vorgaben für die AG-Gründung anzugleichen, zum Beispiel durch die Einberufung der drei Gremien. Sobald die Gremien offiziell genannt und aktiv sind, besteht die Firma in Form der Vor-AG.

Im nächsten Schritt wird die AG offiziell in das Handelsregister eingetragen. Sobald die Eintragung abgeschlossen ist, handelt es sich um eine voll rechtsfähige Aktiengesellschaft. Ist die AG eingetragen, wird die Buchhaltungspflicht festgelegt. Wie diese im Detail aufgebaut ist, hängt von der Größe der Aktiengesellschaft ab. Innerhalb eines Jahres nach der Gründung muss die Hauptversammlung einberufen werden, an der alle Aktionäre teilnehmen können. Nun ist es möglich, die Aktien zu handeln, die bei der Gründung auf das Gründungskapital verteilt wurden.

Es ist nicht notwendig, direkt nach der Gründung der Aktiengesellschaft einen vollwertigen Börsengang zu vollziehen. Mit der Einführung der sogenannten Ein-Mann-Gründung ist es möglich, die Anzahl der Aktionäre zu Beginn gering zu halten. (#01)

Es ist nicht notwendig, direkt nach der Gründung der Aktiengesellschaft einen vollwertigen Börsengang zu vollziehen. Mit der Einführung der sogenannten Ein-Mann-Gründung ist es möglich, die Anzahl der Aktionäre zu Beginn gering zu halten. (#01)

Alternative zur klassischen Aktiengesellschaft

Es ist nicht notwendig, direkt nach der Gründung der Aktiengesellschaft einen vollwertigen Börsengang zu vollziehen. Mit der Einführung der sogenannten Ein-Mann-Gründung ist es möglich, die Anzahl der Aktionäre zu Beginn gering zu halten. Dies ist vor allem dann von Vorteil, wenn das Gründungskapital recht überschaubar ist. So besteht die Möglichkeit, ohne Druck von fremden Aktionären das benötigte Eigenkapital zu beschaffen.

Diese Form der AG macht die Rechtsform zu einer interessanten Option für kleine und mittelständische Unternehmen. Wichtig ist hier vor allem die Tatsache, dass im Ernstfall die AG lediglich mit dem Eigenkapital der Firma haftbar ist. Gründer können sich so im privaten Fall finanziell auf das Risiko einer Firmenpleite vorbereiten.


BIldnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Den Rise_#01: kurhan

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